
Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht vereint öffentliches Recht und Privatrecht. Rechtsanwalt Michael Kirsch unterstützt Sie bei Genehmigungsverfahren, Nachbarrechtsangelegenheiten und Baumängeln.
Jetzt Beratungstermin vereinbarenDas Bau- und Architektenrecht ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet, das öffentliches Recht und Privatrecht vereint. Rechtsanwalt Michael Kirsch ist seit 2013 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Mitglied der ARGE Baurecht seit 1995. Er berät Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihr Bauvorhaben.
Öffentliches Baurecht
Im öffentlichen Baurecht berät Rechtsanwalt Kirsch Sie zu Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplänen und baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und vor Verwaltungsgerichten in Aachen und der gesamten Region.
Privates Baurecht und Bauverträge
Im privaten Baurecht unterstützt Rechtsanwalt Kirsch Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B. Mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Vertragsgestaltung begleitet er Sie durch alle Phasen Ihres Projekts – von der Planung bis zur Abnahme.
Baumängel und Gewährleistung
Bei Baumängeln setzt Rechtsanwalt Kirsch Ihre Ansprüche konsequent durch. Er begleitet Sie bei der Mängelrüge, in Beweissicherungsverfahren und bei der gerichtlichen Durchsetzung von Nachbesserungs- und Schadensersatzansprüchen.
Architektenrecht und HOAI
Im Architektenrecht berät Rechtsanwalt Kirsch zu Architektenhonoraren nach HOAI, Haftungsfragen und der Abwicklung von Architektenverträgen. Wir vertreten sowohl Architekten als auch Bauherren bei Honorarstreitigkeiten.
Mit über 30 Jahren Erfahrung im Baurecht ist Rechtsanwalt Michael Kirsch Ihr kompetenter Partner für alle Fragen des Bau- und Architektenrechts in Aachen.
Ihr Ansprechpartner
Unsere Leistungen
- Baugenehmigungsverfahren
- Nachbarrechtsstreitigkeiten
- Bauvertragsrecht
- Architektenhonorare
- Mängelansprüche
- Bauabnahme
- VOB-Verträge
- Bauträgerrecht
Relevante Gesetze
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Baurecht
Die Erstberatung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Gerne informieren wir Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.
Ersteinschätzung Ihres Falls
Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir geben Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und beraten Sie zu den nächsten Schritten.
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