FeaturedBGH stärkt Wohnungseigentümergemeinschaften: Unwirksame Abnahmeklausel setzt Verjährung nicht in Gang
Mit Urteil vom 26. März 2026 (VII ZR 108/24) hat der BGH klargestellt: Eine unwirksame Klausel zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums setzt die Verjährung von Mängelansprüchen nicht in Gang. Eine deutliche Stärkung für Wohnungseigentümergemeinschaften – und ein Warnsignal für Bauträger.













