FeaturedSorgerechtsvollmacht als milderes Mittel zur Sorgerechtsübertragung – OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2025 (20 UF 28/25)
Das OLG Karlsruhe stellt klar: Eine umfassende Sorgerechtsvollmacht ist gegenüber der Übertragung der Alleinsorge vorrangig zu prüfen. Auch bei erheblichen Kommunikationsstörungen zwischen den Eltern ist sie ein milderes Mittel – und kann das Kindeswohl wirksam schützen.










