
Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Warum der Zugang damit oft nicht sicher bewiesen ist
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die strengen Anforderungen an den Zugangsnachweis von Kündigungen. Ein Einwurf-Einschreiben mit bloßem Einlieferungsbeleg oder Sendungsstatus reicht häufig nicht aus – Arbeitgeber sollten beweissichere Zustellwege wählen.














